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Organisationsmodell 231

Brennercom AG hat ein Organisations- Führungs- und Kontrollmodell gemäß GvD 231/2001 eingeführt.

Alle Personen, die mit Brennercom AG zusammenarbeiten sind dazu angehalten Verhalten oder Ereignisse, die eine Verletzung des Organisationsmodells oder eine unerlaubte Handlung im Sinne von GvD Nr. 231/2001 darstellen könnten, der Aufsichtsstelle zu melden und diese darüber zu informieren.

Insbesondere wird auf die Verpflichtung hingewiesen, der Aufsichtsstelle Verhalten zu melden, die auf eine mögliche Straftat laut GvD Nr. 231/2001 erfüllen könnten und folgendes beinhalten:

  • Begehung oder konkrete Gefahr der Begehung einer Straftat laut GvD Nr. 231/2001;
  • wesentliche Verletzung der Verhaltensvorschriften der Brennercom AG und/oder Verletzung des Organisationsmodells sowie des Ethik-Kodexes.

Das Meldeverfahren beruft sich auf folgende Prinzipien:

  • Meldungen von unerlaubten oder schädigenden/gefährlichen Handlungen sind im guten Glauben und zum Schutz der Integrität von Brennercom AG zu tätigen, mit dem alleinigen Ziel dadurch eine Kontrolle der Verstöße mit anschließender Maßnahmenergreifung zu ermöglichen;
  • Die Meldungen müssen sich auf präzise und übereinstimmende Fakten stützen;
  • Meldungen dürfen nicht anonym sein;
  • Brennercom AG schützt die Identität der Person, die die Meldung tätigt, es sei denn die Meldung erfolgt im schlechten Glauben (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit);
  • die zuständige Disziplinarstelle und die Aufsichtsstelle führen interne Untersuchungen über den gemeldeten Verstoß durch;
  • im Falle der Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gegen den angezeigten Mitarbeiter, hat dieser das Recht sich innerhalb einer angemessenen Zeit zu verteidigen und vom Disziplinarorgan angehört zu werden;
  • Brennercom AG untersagt und bestraft jegliche Art von Vergeltung oder Diskriminierung aufgrund der Meldung gegenüber der Person, der die Meldung getätigt hat;
  • Brennercom AG untersagt und bestraft jegliche Nichteinhaltung der zugunsten der anzeigenden Person getroffenen Schutzmaßnahmen;
  • Brennercom AG untersagt und bestraft jeden, der im schlechten Glauben, mit Vorsatz oder großer Fahrlässigkeit, gegenstandslose Meldungen tätigt.

Eine Meldung muss Folgendes beinhalten:

  • die Daten der Person, die die Meldung tätigt und deren Funktion innerhalb des Unternehmens oder ihre Beziehung zu Brennercom AG;
  • die Beschreibung der unerlaubten Handlung oder des Verstoßes (oder vermuteten Verstoßes) gegen das Organisationsmodell oder gegen die Verhaltensvorschriften von Brennercom AG;
  • die Bestimmung, gegen die verstoßen wurde;
  • die Umstände, die den Verstoß beweisen können;
  • die Situation, in der der Verstoß bzw. die unerlaubte Handlung festgestellt wurde.

Die Meldungen an die Aufsichtsstelle können wie folgt erfolgen:

  • E-Mail an:odv.brennercom@retelit.it
  • Schreiben an: Brennercom AG
    Aufsichtsstelle – persönlich vertraulich
    Pacinottistr. 12
    39100 Bozen

Brennercom AG und die Aufsichtsstelle gewährleisten dem Anzeigenden durch geeignete Maßnahmen die Vertraulichkeit, vorbehaltlich der gesetzlichen Pflichten und des Schutzes der Interessen der Gesellschaft und der Personen, die fälschlicherweise und/oder im schlechten Glauben beschuldigt worden sind. Die Informationen und/oder die Meldungen sind der ausschließlichen Verarbeitung durch die Aufsichtsstelle vorbehalten. Die Informationen sowie die personenbezogenen Daten werden unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetztes behandelt.